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Unsere Jugend besteht zurzeit aus 15 Kindern und Jugendlichen.
- 6 Kinder spielen und proben die Fanfare
- 6 Kinder erlernen die Landsknechtstrommel
- 3 Kinder erlernen Blockflöte
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| Probenzeiten |
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Immer freitags von 19.00-20.00Uhr
Wer Lust hat kann gerne mal vorbeischauen! | |
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| Freizeitaktivitäten |
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Auch der Spaß kommt bei uns nicht zu kurz, im letzten Jahr konnten wir mit den Kindern viele Ausflüge, wie z.B. Schlittschuh laufen, Luisenpark, Wanderung und Grillen machen. Und auch in diesem Jahr werden wir uns wieder ein paar schöne Dinge für die Kinder einfallen lassen.
Das nächste Highlight wird das Jugend-Verbands-Zeltlager Ende Juli in Buchen sein. Hier werden ca. 80 Kinder aus ganz Deutschland teilnehmen und es stehen viele lustige Aktivitäten und Ausflüge auf dem Programm. | |
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| Wer sind wir? |
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| Harald Bender |
Jugendleiter |
harald.bender@gmx.de |
| Barbara Kehrer |
stellv. Jugendleiter |
babex@gmx.de |
| Christine Uhrig |
2.stellv. Jugendleiter |
hwu55@t-online.de |
| Janina Pyck |
Jugendausschuss |
janina.pyck@web.de | |
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| Ausbildungsinformationen |
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Der Fanfarenzug Mühlhausen möchte Kinder und junge Erwachsene, die daran interessiert sind, ein
Instrument zu erlernen, durch ein Förderprogramm unterstützen. Dabei werden zum einen die Instrumentenbeschaffung, zum anderen
der Instrumentalunterricht durch den Verein bezuschusst.
Die Höhe und Länge der Förderung sind abhängig vom Instrument. Instrumente, die der Verein in naher Zukunft dringend
benötigt, werden stärker gefördert als solche, auf denen momentan ausreichend Spieler eingesetzt sind.
Besonders förderungswürdige Instrumente sind: |
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- TENORHORN
- ES U. B HORN (BRASS)
- BARITON
- POSAUNE
- TUBA
- SCHLAGWERK
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| (Je nach Anzahl der Schüler die sich für ein Instrument melden!) |
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| Zur Unterichtsförderung: |
- Der Fanfarenzug bezuschusst den Einzelunterricht der Schüler für ein Jahr. (förderungswürdige
Instrumente bis zu zwei Jahren). Hierbei ist zu beachten, dass durch die ggf. größere Schülerzahl günstige
Tarife mit den Lehrkräften ausgehandelt werden können und konnten. Der Unterricht findet im in der Regel Fanfarenhaus in
Mühlhausen statt.
- Seit 1996 ist der Fanfarenzug Mitglied in der Musikschule Rauenberg. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Unterricht, an
allen Instrumenten, durch qualifizierte Lehrkräfte durchgeführt wird.
- Der Förderbetrag beträgt ein Drittel der monatlichen Kosten (maximal € 16,- je Monat) für dem vereinseigenen Unterricht.
Der Förderbetrag wird für die Probezeit immer gewährt. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt erstmals nach der
Probezeit. Danach einmal jährlich zum Ende des Kalenderjahres, jedoch nur, wenn sich das Kind noch in Ausbildung beim Fanfarenzug
befindet. Die Zahlungsmodalitäten der Ausbildungsvereinbarung sind zu beachten.
- Nur aktive Mitglieder werden gefördert. Diese sind im Verein beitragsfrei.
- Als Bedingung für die Gewährung der Unterrichtsförderung wünschen wir uns lediglich, dass sich ein Elternteil
bereit erklärt, dem Verein als passives Mitglied beizutreten (Jahresbeitrag momentan € 17,-). Instrumente für die der Verein
keine geeignete Lehrkraft zur Verfügung stellen kann, werden in Zusammenarbeit mit der Musikschule Rauenberg unterrichtet
werden.
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| Zur Instrumentenbeschaffung: |
- Vereinseigene Instrumente werden gegen die Leistung einer Kaution i. H. v. € 200,- zur Verfügung gestellt (solange
Vorrat reicht).
- Zusätzliche Instrumente können auf Vermittlung des Vereins von einem Händler gemietet werden. Die Miete
wird für drei Monate (förderungswürdige Instrumente bis zu 5 Monate) vom Fanfarenzug zur Hälfte
übernommen.
- Bei bestimmten Instrumenten (z.B. Bariton u. Tuba) sind Sonderregelungen möglich. Hierüber entscheidet der
Vorstand des Vereins.
- Nach dem Ablauf der Mietzeit müssten sich die Eltern überlegen, ob Sie das Instrument kaufen möchten. Ggf.
wird der Mietzins auf den Kaufpreis angerechnet. Bei einem Instrumentenkauf ist es möglich, vom Verein Darlehen zu
erhalten und den Betrag in bequemen Monatsraten zurückzuzahlen (nur mittels dem Lastschrifteinzugsverfahren).
- Sollten sich Eltern zum Kauf eines Instruments entschließen und das Kind wenig später die Lust am Musizieren
verlieren, so besteht die Möglichkeit, dass der Verein das Instrument zu einem fairen Preis ankaufen wird. Eine
Verpflichtung des Vereins zum Ankauf besteht jedoch nicht.
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