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Die heute in Spielleutegruppen verwendete Fanfarentrompete stammt von der Naturtontrompete der
Barockzeit ab. Mit dem Namen "Fanfare" bezeichnete man ursprünglich ein kurzes Musikstück für Trompeten und
Pauken. Die Fanfarentrompete gehört zu der Familie der Blechblasinstrumente.
Nach langjährigen Versuchen, die Trompeten mit Hilfe von Klappen chromatisch spielbar zu machen (Hampel 1753),
erfand der Instrumentenbauer Blümel 1813 die Ventile. Diese Neuentwicklung beeinflußte den Trompetenbau und die
Trompetenliteratur entscheidend. Von dieser Zeit an wurden die ventillosen Instrumente "Naturtontrompete",
"Feldtrompete" und schließlich "Fanfarentrompete"oder nur noch "Fanfare" genannt.
Die Geschichte Der "Fanfarentrompete" ist demzufolge Die Geschichte der Trompete, die fast ausnahmslos vom
Altertum bis in die jüngste Vergangenheit zu den geachtetsten Instrumenten zählt. Erste Vorläufer der
Blechblasinstrumente waren Tierhörner oder Muscheln.
Die Trompeten nahmen schon in der Antike eine Sonderstellung gegenüber allen anderen Instrumenten ein. Die
Israeliten hielten sie hoch in Ehren. Bei den Griechen und Römern war die Trompete vorwiegend militärisches
Instrument.
Im Mittelalter waren Musiker und Spielleute wenig geachtet. Meist hatten sie keinen festen Wohnsitz und vagabundierten
von Ort zu Ort. Die höchste soziologische Stellung hatten die Trompeter an den Fürstenhöfen. Sie waren
prächtig gekleidet und repräsentierten Macht und Ansehen ihrer Dienstherren. Geschickt verstanden es die Trompeter
ihre Sonderstellung auszubauen und sich gewisse Privilegien zu sichern. Sie schlossen sich in Zünften mit einer strengen
Ordnung und ausgeprägtem Lehrwesen zusammen. Die Zünfte der Trompeter standen unter besonderem Schutz des Kaisers und unter
dessen Gerichtsbarkeit.
Im Jahre 1623 wurde die erste überregionale Reichszunft der Trompeter und Pauker des "Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation" gegründet. Die Trompeter durften Straußenfedern am Hut tragen und gehörten dem ritterlichen
Stand an. Trotz all ihrer Privilegien galten sie bei den Fürsten als einfache Bedienstete.
Gegen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts wurde durch die Entwicklung des Posaunenzuges ein chromatisches Spiel möglich.
Damit trat eine deutliche Trennung zwischen Posaunen und Trompeten ein, denn die Trompete blieb weiterhin ein Naturtoninstrument.
Die Aufhebung der strengen Zunftbedingungen der Trompeter im Jahre 1810 bewirkte, dass auch Trompeten und trompetenähnliche
Blechblasinstrumente in die Musikcorps aufgenommen wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren bei den Militärkappellen fast nur
Holzbläser eingesetzt.
Durch die Erfindung der Ventile bei den Blechblasinstrumenten fand zwischen 1810 und 1830 ein großer Umbruch in der
Besetzungsform der Musikcorps statt. Die Militärmusik wandelte sich zur Konzertmusik und erreichte in der zweiten Hälfte des
neunzehnten Jahrhunderts ihre Blüte. Militärkapellen spielten bei Volksfesten, repräsentativen Anlässen der
Garnisonstädte, Fackelumzügen und bei den, von der Bevölkerung besonders geliebten Platzkonzerten.
In enger Anlehnung an die Besetzung und Aufführungspraxis der Militärmusik entstand ein ausgeprägtes ziviles
Blasmusikwesen. Eine Sonderform in der Besetzung nahmen die Trompetercorps der berittenen Truppen ein. Sie waren nur mit reinen
Naturtontrompeten in Es-Stimmung und einem Paar Kesselpauken besetzt. Geführt und ausgebildet wurden diese Trompetercorps von
Staabstrompetern.
Seit dem Ende des 2. Weltkrieges gibt es beim Militär keine Trompetercorps mehr. Es entstanden überall zivile
Trompetercorps, jetzt "Fanfarencorps" oder "Fanfarenzug" genannt. Leider wurde nur allzu oft nicht nach musikalisch
fachlichen Ausbildungsmethoden gearbeitet. Durch eine bessere Ausbildung auf breiter Basis kann diese Musik wieder zu einem ihrer
Geschichte angemessenen Ansehen geführt werden. |
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